Allgemeine Geschäfts Bedingungen

 

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Verena Friedel Fotografie

73529 Schwäbisch Gmünd

0176 567 93 2 93

fotografie@verena-friedel.de

www.verena-friedel.de

im Folgenden Fotografin

 

Geltung

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle der Fotografin erteil­ten Aufträge.
  2. Wenn die Auftraggeber den AGB widersprechen wollen, ist dies schriftlich binnen 14 Tagen zu erklären.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber erlangen keine Gültigkeit, es sei denn die Fotografin erkennt diese schriftlich an.

Daten

  1. Die Fotografin nutzt zur Erbringung der Leistung gegenüber den Kunden den Dienst https://app.kreativ.management.

Dieser bietet der Fotografin insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von der Fotografin betreuten Kunden anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen der Fotografin und ihrer Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen.

Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher die Fotografin einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag hat.

Dateien

  1. “Dateien” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen.
  2. Das Urheberrecht der Aufnahmen liegt immer bei der Fotografin. (i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechts-gesetz)
  3. Die RAW-Daten (Roh-Daten) bleiben Eigentum der Fotografin. Eine Herausgabe der RAW-Daten an die Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
  4. Die Auftraggeber erhalten die gekauften Dateien bearbeitet in digitaler Form als JPG per gesichertem Link. Oder in einer anderen, vorher vereinbarten Form (Fotobuch, Abzüge, Stick, …)
  5. Die Fotografin ver­wahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigungdes Auf­trags zu vernichten.
  6. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien erfolgt auf Kosten und Gefahr der Auftraggeber.
  7. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugegangen.

 

Nutzungsrechte

  1. Die Auftraggeber erwerben das Recht, die Aufnahmen auf privaten Webseiten und im eigenen Social-Media-Profil online zu stellen.

Hierbei sind die Auftraggeber auf die Beachtung der Rechte anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt die Fotografin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

  1. Die Auftraggeber sind verpflichtet im Inter­net (Social Media) elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutigidentifizierbar ist.
  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Aufnahmen, dazu zählen auch Umfär­bung in SW, Sepia oder nachträgliche Farbbear­beitung ist nicht ges­tat­tet.
  3. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, die ihr eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an die Fotografin.

 

Erstellen der Dateien

  1. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  2. Die Auftraggeber kennen den fotografischenund bildgestalterischen Stil der Fotografin und sind sich bewusst, dass ihre Aufnahmen in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

 

Druckerzeugnisse

  1. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängelnmüssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit mö
  2. Bei Nachbestel­lun­gen von Druckerzeugnissen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurchnicht berechtigt.
  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Aufnahmen in Eigen­ver­ant­wor­tung durch die Auftraggeber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt die Fotografin keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse.
  4. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Aufnahmen nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

 

 Lieferzeit

  1. Bei Shootings: Nach Vor­sortierung stellt die Fotografin den Auftraggeber eine geschützte Onlinegalerie zur Ver­fü­gung, in welcher sich die Auftraggeber die entsprechen­den Aufnahmen zur Bear­beitung auswählen können. Die vorsortierten Bilder werden nach spätestens 1 Woche zur Verfügung gestellt.

Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Aufnahmen durch die Fotografin voll­ständig bear­beitet.

Die Lieferung der finalen Bilddateien erfolgt spätestens nach 3 Arbeitswochen.

Bei Hochzeiten: Die Fotografin übernimmt die Vorsortierung und Auswahl der Bilder. Die Auftraggeber erhalten nach spätestens 6 Arbeitswochen die bearbeiteten Bilder.

  1. Sollte die Fotografin in dieser Zeit Betriebsurlaub haben, verlängert sich die Lieferzeit ggf. um die Dauer des Betriebsurlaubes.
  2. Album: Die Lieferung eines Albums beträgt 6 Wochen.
  3. Alle Lieferzeiten gerechnet ab dem Tag des Bilderaussuchens bzw. des Hochzeitstages.

 

Honorar

  1. Weitergehende Nutzungsrechte (oben beschrieben) bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin und erfolgen grundsätzlich nur gegen ein angemessenes Honorar.

Das gilt besonders für: Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

 

Preise

  1. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung der Fotografin und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
  2. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig. Zahlbar innerhalb 14 Tagen.

Ohne fristgerechte Anzahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung des Termins.

Verena Friedel Fotografie; KSK Ostalb; DE54 6145 0050 1001 3884 07

  1. Die Farhtkosten werden mit 0,40 €/gefahrenem Kilometer berechnet. (15 km ab Pfarrer-Vogt-Straße 7 73529 Schwäbisch Gmünd – Bettringen sind inklusive)
  2. § 19 Ustg wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  3. Bei Hochzeiten: Weiten die Auftraggeber den Umfang der fotografischen Arbeit während der Ausführung aus, beträgt der Stundensatz der Fotografin 320 €.

 

Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der Fotografin sofort und ohne Abzüge fällig.
  2. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, bar oder PayPal.
  3. Die Auftraggeber geraten in Verzug, wenn der fäl­lige Rech­nun­gsbetrag nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung beglichen wurde.
  4. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Aufnahmen Eigen­tum der Fotografin.

 

Nichtzustandekommen / Stornierung

  1. Sollte die Fotografin kurzfristig schwerwiegend erkranken, wird sie sich bemühen, für

Ersatz zu sorgen, sofern ihr dies möglich ist. Sollte der schlimmste Fall eintreten und es nicht möglich ist einen Ersatz zu organisieren, wird den Auftraggebern der bereits bezahlte Betrag erstattet.

  1. Stornieren die Auftraggeber den Auftrag, steht der Fotografin ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net:
    • bis 3 Monate vor dem gebuchten Termin ist die Stornierung kostenlos.
    • Bis 2 Monate vor dem gebuchten Termin : 10 % der Gesamtsumme
    • Storno ab 2 Monate vor gebuchtem Termin: 25% der Gesamtsumme
    • Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min: 50 % der Gesamtsumme
    • ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin: 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme
  2. Kann die Hochzeit aufgrund von staatlichen oder gesetzlichen Vorgaben (z.B. Pandemieregelungen nicht statfinden oder nicht fotografisch begleitet werden, so erhalten die Auftraggeber die gesamte Anzahlung in Form eines Gutscheins zurück.

 

Haftungsausschluss

  1. Die Auftraggeber haften sowohl bei Personen-als auch bei Sachschäden am Privateigentum oder Eigentum Dritter.
  2. Die Fotografin weist auf Gefahren hin, übernimmt bei Unfällen und Schäden jedoch keine Haftung.

 

 Vertraulichkeit

  1. Die Fotografin verpflichtet sich über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Auftraggeber auf Grundladen des Vertrages bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
  2. Die Auftraggeber sind verpflichtet über Kalkulationen und Angebote gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

 

Sonstiges zur Hochzeitsreportage

  1. Bei Hochzeitsreportagen ist der Fotografin (und, falls anwesend, ihres/ihrer AssistentIn) angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Die Pausen verlängern jedoch nicht den vereinbarten gebuchten Zeitrahmen.
  2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten, wie z.B. Parkgebühren, Eintrittsgelder, …, sind nicht in der Vergütung enthalten und gehen zu Lasten der Auftraggeber.

 

Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlang als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd

 

 

Stand der 01. November 2024